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Bitcoins sind keine Rechnungseinheit im Sinne des Kreditwesengesetz (KWG)
Urteil Entscheidung des Kammergerichts Berlin, Az.: 161 Ss 28/18
Der Handel mit Bitcoin ist keine Straftat, weil es sich dabei weder um eine Rechnungseinheit noch ein Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz (KWG) handelt. Daher sei auch keine Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften erforderlich.
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